
Fachpraktiker/in in der Floristik (§66 BBiG/§42r HwO)
Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in in der Floristik (§66 BBiG/§42r HwO) richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf. Die praxisorientierte Ausbildung vermittelt alle notwendigen Fertigkeiten für die Arbeit mit Blumen und Pflanzen. Du lernst, ansprechende Sträuße und Gestecke zu gestalten, Pflanzen zu pflegen und Kunden fachgerecht zu beraten. Nach erfolgreichem Abschluss kannst du in Floristikfachgeschäften, Gartencentern oder bei Eventfloristen tätig werden.
Typische Aufgaben
- Blumen und Pflanzen pflegen und versorgen
- Sträuße, Gestecke und Kränze binden
- Kunden beraten und bedienen
- Dekorationen für verschiedene Anlässe gestalten
- Waren annehmen, lagern und präsentieren
Das solltest du mitbringen
- Interesse an Floristik und Pflanzen
- Handwerkliches Geschick und Kreativität
- Freude am Umgang mit Kunden und Teamarbeit
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