
Fachpraktiker/in im Nahrungsmittelverkauf (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in im Nahrungsmittelverkauf (§66 BBiG/§42r HwO) richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf. Sie erlernen praxisnah alle wichtigen Tätigkeiten rund um den Verkauf von Lebensmitteln. Dazu gehören die Kundenberatung, die Warenpräsentation und das Kassieren. Ziel ist es, Ihnen eine qualifizierte berufliche Perspektive im Lebensmitteleinzelhandel zu ermöglichen und Sie optimal in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Typische Aufgaben
- Kunden freundlich beraten und bedienen
- Nahrungsmittel ansprechend präsentieren und verkaufen
- Kassenvorgänge abwickeln und abrechnen
- Hygienestandards im Umgang mit Lebensmitteln einhalten
- Waren annehmen, lagern und Preise auszeichnen
Das solltest du mitbringen
- Eignung für eine Ausbildung nach §66 BBiG / §42r HwO (festgestellt durch Reha-Träger)
- Interesse am Umgang mit Lebensmitteln und Kundenkontakt
- Freundliches Auftreten und Serviceorientierung
Bewerbung als Fachpraktiker/in im Nahrungsmittelverkauf (§66 BBiG/§42r HwO) — So geht's
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