
Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) (§66 BBiG/§42r HwO)
Als Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) betreuen Sie Tiere in Tierheimen, Tierpensionen oder ähnlichen Einrichtungen. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung des Wohlergehens der Tiere durch artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege. Sie unterstützen bei der Reinigung der Unterkünfte und der Beobachtung des Gesundheitszustandes. Diese Ausbildung nach §66 BBiG/§42r HwO richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf und bereitet praxisnah auf die Anforderungen im Berufsfeld vor.
Typische Aufgaben
- Fütterung und Tränkung der Tiere nach Plan
- Reinigung und Desinfektion von Tierunterkünften und Gehegen
- Beobachtung des Verhaltens und Gesundheitszustandes der Tiere
- Unterstützung bei der Pflege und Beschäftigung der Tiere
- Mithilfe bei der Instandhaltung der Tierbereiche
Das solltest du mitbringen
- Liebe und Verantwortungsbewusstsein für Tiere
- Körperliche Belastbarkeit und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen
- Erfüllung der Voraussetzungen für eine Ausbildung nach §66 BBiG / §42r HwO (z.B. besonderer Förderbedarf)
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