
Gerichtsvollzieher/in (mittlerer Dienst)
Als Gerichtsvollzieher/in im mittleren Dienst sind Sie ein wichtiges Organ der Rechtspflege und für die Zwangsvollstreckung zuständig. Sie setzen gerichtliche Urteile und Beschlüsse durch, indem Sie beispielsweise Geldforderungen eintreiben oder Räumungen durchführen. Ihre Arbeit erfordert Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und ein hohes Maß an Selbstständigkeit. Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis und bereitet Sie umfassend auf diese anspruchsvolle Tätigkeit vor. Sie tragen maßgeblich zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates bei.
Typische Aufgaben
- Zustellung von Schriftstücken (z.B. Klagen, Urteile)
- Einziehung von Geldforderungen (z.B. durch Pfändungen)
- Durchführung von Räumungen und Herausgaben
- Versteigerung von gepfändeten Gegenständen
- Beratung von Schuldnern und Gläubigern zu Vollstreckungsmöglichkeiten
Das solltest du mitbringen
- Mindestens mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
- Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z.B. gesundheitliche Eignung, keine Vorstrafen)
Bewerbung als Gerichtsvollzieher/in (mittlerer Dienst) — So geht's
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