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Heilpraktiker/in - Psychotherapie

Als Heilpraktiker/in für Psychotherapie erhalten Sie die Erlaubnis, psychische Störungen und Erkrankungen ohne ärztliche Approbation zu behandeln. Die Tätigkeit basiert auf dem Heilpraktikergesetz und erfordert eine amtsärztliche Überprüfung. Sie unterstützen Menschen bei psychischen Herausforderungen und fördern deren seelisches Wohlbefinden. Dieser Berufsweg ermöglicht eine selbstständige und verantwortungsvolle Tätigkeit in der psychologischen Beratung und Therapie.

Gehalt (Brutto/Monat)
Gehalt auf Anfrage
Ausbildung
Sonstige Ausbildung
Bereich
Gesundheit

Typische Aufgaben

  • Anamnese und Diagnostik psychischer Störungen im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis
  • Entwicklung und Durchführung individueller psychotherapeutischer Behandlungspläne
  • Anwendung verschiedener psychotherapeutischer Verfahren (z.B. Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie)
  • Beratung und Begleitung von Klienten bei persönlichen Krisen und Entwicklungsprozessen
  • Dokumentation des Therapieverlaufs und Evaluation der Behandlungserfolge

Das solltest du mitbringen

  • Erfolgreiche amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt (Kenntnisse in Psychopathologie, Diagnostik, Therapie, Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit)
  • Mindestalter 25 Jahre (in den meisten Bundesländern für die Prüfung)
  • Nachweis der psychischen und physischen Eignung zur Ausübung des Berufs

Bewerbung als Heilpraktiker/in - Psychotherapie — So geht's

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