
Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
Das Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland führt zur Ersten Juristischen Prüfung, dem ersten Staatsexamen. Es vermittelt umfassendes Wissen in Zivilrecht, Öffentlichem Recht und Strafrecht sowie deren Bezügen. Absolventen qualifizieren sich für den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) und eine spätere Tätigkeit als Volljurist. Das Studium dauert in der Regel 8 bis 10 Semester und ist anspruchsvoll, aber vielseitig. Es öffnet Türen zu Berufen wie Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar.
Typische Aufgaben
- Rechtsberatung von Mandanten oder Bürgern
- Vertretung vor Gericht oder Behörden
- Erstellung von Rechtsgutachten und Schriftsätzen
- Verhandlung und Gestaltung von Verträgen
- Analyse komplexer Sachverhalte und Gesetzeslagen
Das solltest du mitbringen
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung
- Hohes Interesse an rechtlichen Fragestellungen und gesellschaftlichen Zusammenhängen
- Ausgeprägtes logisches Denkvermögen und sehr gute Sprachkompetenz
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