
Schweißwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum Schweißwerker/in nach §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §42r Handwerksordnung (HwO) richtet sich an Personen, die aufgrund individueller Voraussetzungen eine spezielle Förderung benötigen. Sie erlernen praxisnah die Grundlagen verschiedener Schweißverfahren und deren Anwendung. Ziel ist es, Sie für einfache bis mittelschwere Schweißarbeiten in der Industrie und im Handwerk zu qualifizieren. Dieser anerkannte Ausbildungsberuf ermöglicht einen fundierten Einstieg in die Metallverarbeitung.
Typische Aufgaben
- Vorbereiten von Werkstücken und Schweißgeräten
- Durchführen von Schweißarbeiten (z.B. MAG, E-Hand)
- Prüfen und Nachbearbeiten von Schweißnähten
- Lesen einfacher technischer Zeichnungen
- Wartung und Pflege von Schweißwerkzeugen
Das solltest du mitbringen
- Manuelles Geschick und technisches Interesse
- Bereitschaft zum präzisen und sorgfältigen Arbeiten
- Gute körperliche Verfassung (z.B. Augen-Hand-Koordination)
- Erfüllung der individuellen Voraussetzungen für eine Ausbildung nach §66 BBiG / §42r HwO
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