
Telefonist/in (§66 BBiG/§42r HwO)
Als Telefonist/in nach §66 BBiG/§42r HwO sind Sie die erste Kontaktperson für Anrufer und eine wichtige Schnittstelle im Unternehmen. Diese spezielle Ausbildung richtet sich an Menschen mit Behinderung und vermittelt fundierte Kenntnisse in der Gesprächsführung, Informationsvermittlung und der Nutzung von Kommunikationssystemen. Sie lernen, Anrufe effizient zu bearbeiten, Informationen präzise weiterzugeben und einen freundlichen Service zu gewährleisten. Die Ausbildung bereitet Sie praxisnah auf vielfältige Aufgaben in verschiedenen Branchen vor.
Typische Aufgaben
- Anrufe entgegennehmen und weiterleiten
- Auskünfte erteilen und Informationen vermitteln
- Nachrichten aufnehmen und übermitteln
- Termine koordinieren und vereinbaren
- Kommunikationssysteme bedienen (Telefonanlagen, Software)
Das solltest du mitbringen
- Festgestellter besonderer Förderbedarf oder anerkannte Behinderung
- Gute mündliche Kommunikationsfähigkeit
- Freude am Umgang mit Menschen
- Sorgfalt und Zuverlässigkeit
- Eignungsfeststellung durch die Agentur für Arbeit oder Rehabilitationsträger
Bewerbung als Telefonist/in (§66 BBiG/§42r HwO) — So geht's
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