
Fachpraktiker/in für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO)
Als Fachpraktiker/in für Bäcker (§66 BBiG/§42r HwO) erlernen Sie die grundlegenden Tätigkeiten des Bäckerhandwerks. Diese spezielle Ausbildung ist für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen oder Behinderungen konzipiert, um ihnen den Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Sie arbeiten unter Anleitung und stellen verschiedene Backwaren her, von Brot und Brötchen bis zu feinen Backwaren. Die Ausbildung legt Wert auf praktische Fertigkeiten und die Einhaltung von Hygienevorschriften, um eine qualifizierte Beschäftigung zu fördern.
Typische Aufgaben
- Zutaten abwiegen und Teige nach Rezept herstellen
- Backwaren formen, aufarbeiten und backen
- Backöfen bedienen und den Backprozess überwachen
- Arbeitsgeräte und -flächen reinigen und pflegen
- Qualitätskontrollen durchführen und Hygienevorschriften einhalten
Das solltest du mitbringen
- Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
- Festgestellter besonderer Förderbedarf (z.B. durch die Agentur für Arbeit)
- Praktisches Geschick und Interesse am Bäckerhandwerk
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