
Fachpraktiker/in für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in für Friseur nach §66 BBiG / §42r HwO richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf. Sie erlernen grundlegende praktische Fertigkeiten im Friseurhandwerk. Im Fokus stehen Tätigkeiten wie Haarpflege, einfache Stylings und die Unterstützung des Friseurteams. Ziel ist die Integration in den Arbeitsmarkt durch eine praxisnahe Qualifizierung.
Typische Aufgaben
- Haare waschen und pflegen
- Kopfhautmassagen durchführen
- Haare trocknen und einfache Frisuren stylen
- Friseure bei der Vorbereitung von Behandlungen unterstützen (z.B. Farben anmischen)
- Arbeitsplatz und Geräte reinigen und desinfizieren
Das solltest du mitbringen
- Bedarf an besonderer Unterstützung aufgrund von Lernschwierigkeiten oder Behinderung
- Handwerkliches Geschick und Freude am Umgang mit Menschen
- Körperliche Belastbarkeit für stehende Tätigkeiten
Bewerbung als Fachpraktiker/in für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO) — So geht's
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