
Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung ist eine staatlich anerkannte Berufsausbildung nach §66 BBiG bzw. §42r HwO. Sie richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf und vermittelt umfassende praktische Fertigkeiten im Umgang mit Holz. Während der Ausbildung lernen Sie, Holzwerkstoffe auszuwählen, zu bearbeiten und zu veredeln. Sie fertigen Bauteile, montieren diese zu fertigen Produkten und führen Qualitätskontrollen durch. Dieser Beruf eröffnet Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in holzverarbeitenden Betrieben.
Typische Aufgaben
- Holzwerkstoffe auswählen und vorbereiten
- Holz bearbeiten (sägen, hobeln, fräsen)
- Holzverbindungen herstellen und Bauteile montieren
- Oberflächen behandeln und veredeln
- Maschinen und Werkzeuge bedienen und warten
Das solltest du mitbringen
- Kein bestimmter Schulabschluss erforderlich
- Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
- Bereitschaft zur praktischen Arbeit mit Holz
Bewerbung als Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO) — So geht's
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