
Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung (§66 BBiG/§42r HwO)
Als Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung erlernst du die Fertigung unterschiedlichster Bürsten und Pinsel. Du arbeitest mit verschiedenen Materialien wie Holz, Kunststoff, Metall und Naturfasern. Die Ausbildung umfasst das Bedienen von Maschinen, das Bestücken von Bürstenkörpern und die Qualitätskontrolle der Endprodukte. Dieser anerkannte Ausbildungsberuf nach §66 BBiG/§42r HwO richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf und bereitet sie auf eine Tätigkeit in der Bürstenindustrie vor.
Typische Aufgaben
- Auswahl und Vorbereitung von Materialien (z.B. Holz, Kunststoff, Borsten, Fasern)
- Bedienung und Überwachung von Bürstenfertigungsmaschinen
- Bestücken von Bürstenkörpern mit Borsten, Fasern oder Drähten
- Qualitätskontrolle der gefertigten Bürsten und Pinsel
- Wartung und Pflege von Werkzeugen und Maschinen
Das solltest du mitbringen
- Interesse an handwerklicher Tätigkeit
- Feinmotorisches Geschick und Sorgfalt
- Lernbereitschaft und Zuverlässigkeit
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