
Fachpraktiker/in im Gastgewerbe (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in im Gastgewerbe nach §66 BBiG / §42r HwO richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf. Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten für verschiedene Bereiche des Gastgewerbes. Schwerpunkte liegen auf der Unterstützung in Küche, Service, Housekeeping und Lagerhaltung. Ziel ist die Integration in den Arbeitsmarkt durch eine qualifizierte und praxisorientierte Berufsausbildung.
Typische Aufgaben
- Unterstützung bei der Zubereitung einfacher Speisen
- Mithilfe im Service, z.B. Tische decken und abräumen
- Reinigung und Pflege von Gästezimmern und öffentlichen Bereichen (Housekeeping)
- Lagerung und Kontrolle von Lebensmitteln und Waren
- Spül- und Reinigungsarbeiten in der Küche
Das solltest du mitbringen
- Besonderer Förderbedarf (festgestellt durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter)
- Interesse an praktischen Tätigkeiten im Gastgewerbe
- Teamfähigkeit und Serviceorientierung
Bewerbung als Fachpraktiker/in im Gastgewerbe (§66 BBiG/§42r HwO) — So geht's
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