
Fachpraktiker/in Küche (Beikoch) (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in Küche (Beikoch) nach §66 BBiG oder §42r HwO richtet sich an Menschen mit besonderem Förderbedarf. Du lernst grundlegende Tätigkeiten in der Küche, von der Vorbereitung bis zur Ausgabe von Speisen. Ziel ist es, Dich praxisnah für eine Anstellung in Großküchen, Restaurants oder Kantinen zu qualifizieren. Du unterstützt das Küchenteam und trägst zur Versorgung der Gäste bei.
Typische Aufgaben
- Vorbereitung von Gemüse, Salaten und einfachen Speisen
- Unterstützung bei der Zubereitung von kalten und warmen Gerichten
- Reinigung und Pflege von Küchengeräten und Arbeitsplätzen
- Einhaltung von Hygienevorschriften (HACCP)
- Lagerung und Kontrolle von Lebensmitteln
Das solltest du mitbringen
- Interesse an der Arbeit mit Lebensmitteln und in der Küche
- Bereitschaft zur Teamarbeit und körperliche Belastbarkeit
- Erfüllung der Voraussetzungen für eine Ausbildung nach §66 BBiG oder §42r HwO (z.B. besonderer Förderbedarf)
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